Die Wassergenossenschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes. Sie wird nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 gegründet (WRG in der jeweils gültigen Fassung, Abschnitt 9 Wassergenossenschaften). Aufsichtsorgan ist die zuständige Wasserrechtsbehörde bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Zur aktuellen Gesetzesversion: Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.
Weiterführende Informationen: www.ooewasser.at/de/wasserversorgung.html